Liste aller zugelassenen Fahrzeuge
Für Variante mit Hubdach
Die folgenden Fahrzeuge sind mit dem PlugVan mit Hubdach kompatibel:
- VW Crafter und MAN TGE
- Mercedes Sprinter
- Fiat Ducato / Peugeot Boxer / Citroën Jumper
- Opel Movano / Renault Master / Nissan NV 400
- Ford Transit (nicht Transit Custom)
- Iveco Daily
- Hyundai H350
Abmaße außen
- Länge: 2,05m
- Breite: 1,28m (eingefahren) bis 1,88m (ausgefahren)
- Höhe: 1,72m (eingefahren) bis 2,02m (ausgefahren)
Bitte beachten: Abmaße ohne Stützen angegeben

Für Variante ohne Hubdach
Die folgenden Fahrzeuge sind mit dem PlugVan ohne Hubdach kompatibel:
- VW Crafter und MAN TGE
- Mercedes Sprinter
- Opel Movano / Renault Master / Nissan NV 400
- Iveco Daily
Abmaße außen
- Länge: 2,05m
- Breite: 1,28m (eingefahren) bis 1,88m (ausgefahren)
- Höhe: 1,80m
Bitte beachten: Abmaße ohne Stützen angegeben

Fahrzeuggenerationen
Die Angaben der kompatiblen Fahrzeuge bezieht sich auf die im Januar 2019 aktuellsten Modelle. Es gibt üblicherweise nur sehr geringe Maßveränderungen im Laderaum bei Generationswechsel der Kastenwagenmodelle. So sind beispielsweise beim Mercedes Sprinter und VW Crafter auf jeden Fall auch die Vorgängermodelle kompatibel. In Zweifelsfällen bitte mit uns Kontakt aufnehmen.
Dachvarianten
Es gilt zu beachten, dass die Hecktürhöhe auf einer Breite von 128 cm eine Höhe von 173 cm haben muss. Dies ist bei den Fahrzeugen mit „Standard-Hochdach“ (zumeist als „Höhe 2“, kurz: H2, bezeichnet) oder höheren Dächern immer gegeben. Bei Fahrzeugen mit „Höhe 1“ ist dies teilweise nicht gegeben, in Zweifelsfällen bitte mit uns Kontakt aufnehmen.
Längenvarianten
Alle Längenvarianten werden grundsätzlich unterstützt. Es gilt aber zu beachten, dass wir bisher die Zurrpunktpositionen im Laderaumboden nur für alle Fahrzeuge mit „mittlerem Radstand“ (typischerweise knapp unter 6 Meter Außenlänge) systematisch erfasst haben. Bei anderen Fahrzeugen können ungünstige Positionen nicht ausgeschlossen werden, die möglicherweise eine ausreichende Ladungssicherung erschweren oder sogar unmöglich machen. Wir bitten im Zweifelsfall Kontakt mit uns aufzunehmen.
Sonstige Restriktionen
- Fahrzeuge mit Zwillingsbereifung werden derzeit nicht unterstützt (Abstand zwischen den Radkästen nicht ausreichend)
- Der Abstand vom Fahrzeugende (inklusive Außentrittstufe) bis zum Ende des Laderaumbodens darf maximal 70 cm betragen. Bei extrem ausladenden Trittstufen sollte dieser Abstand vorsichtshalber gemessen werden. Uns sind derzeit keine Varianten bekannt, wo dieser Abstand überschritten wird.
- Bei verbauten Radkästen (typischerweise Holzummantelung) muss der Abstand zwischen den Radkästen noch mindestens 130 cm betragen
- Die Ladekantenhöhe muss zwischen 50 und 73 cm liegen. Uns sind derzeit keine Varianten bekannt, wo diese Spanne nicht eingehalten wird. Bei tiefer- oder höhergelegten Fahrzeugen sollte diese Höhe vorsichtshalber gemessen werden.